1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Myagkaya-Grechka GmbH, Renovierungsstraße 123, 10115 Berlin – nachstehend „Auftragnehmer" genannt – mit ihren Vertragspartnern – nachstehend „Auftraggeber" genannt.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich zu.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder dem Angebot. Leistungsänderungen oder -erweiterungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie fachgerecht und sorgfältig zu erbringen.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere dem Auftragnehmer Zugang zu den Arbeitsräumen zu gewähren und notwendige Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die erforderlichen baulichen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten gegeben sind und alle baurechtlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, vorliegen.
4.1 Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
4.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach oder verlangt er Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, verlängern sich die Termine und Fristen entsprechend.
4.3 Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die eine Erbringung der Leistung dauerhaft oder temporär unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihres Vorliegens von der Leistungspflicht.
5.1 Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden nach Fertigstellung vom Auftraggeber abgenommen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
5.2 Der Auftraggeber wird die Leistung unverzüglich nach deren Bereitstellung abnehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entspricht.
5.3 Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Mängel in angemessener Frist zu beseitigen.
5.4 Die Leistung gilt auch ohne förmliche Abnahme als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels beanstandet hat oder wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch genommen hat.
6.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 24 Monate ab Abnahme. Für Bauleistungen im Sinne der VOB/B gelten die dort vorgesehenen Gewährleistungsfristen.
7.3 Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut erbringen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf diese Materialien, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu unterrichten.
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit die Weitergabe nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Auftragnehmer wird hierbei die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten.
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.